Erbrecht
In unserer Kanzlei in München beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Erben und Vererben, Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, sowie dem Vorsorgerecht.
In unserer Kanzlei in München beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Erben und Vererben, Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten, sowie dem Vorsorgerecht.
Das Erbrecht beschäftigt sich in erster Linie mit dem Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen auf seine Erben und die daraus entstehenden rechtlichen Folgen. Dies ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet, das zudem einen äußerst sensiblen Lebensbereich berührt.
Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen wie Unternehmer. Durch unseren Fokus auf Erbrecht und Immobilienrecht können wir Ihre Interessen in diesen Fachgebieten schnell, kompetent und zuverlässig vertreten.
Der Tod eines Angehörigen gehört zu den größten Schicksalsschlägen innerhalb einer Familie und führt oft zu großen emotionalen Verwerfungen. Immer wieder kommt es im Anschluss an den Todesfall zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Testament mehrdeutig ist, zu Lebzeiten gemachte Versprechen nicht schriftlich fixiert wurden oder schlichtweg finanzielle Interessen miteinander kollidieren.
Um als Erblasser Erbstreitigkeiten vorzubeugen oder als Erbe die eigenen Interessen geltend zu machen empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Beratung einzuholen. Im Idealfall regelt man zu Lebzeiten, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll, wer Erbe wird und wer die Nachlassverbindlichkeiten zu tragen hat. Ein mit Augenmaß und Sachverstand aufgesetztes Testament kann die Hinterbliebenen vor langen und meist teuren Erbstreitigkeiten bewahren.
Zu den Leistungen unserer Anwaltskanzlei für Erbrecht in München zählen unter anderem:
Durch unsere anwaltliche Beratung helfen Ihnen, als Erblasser, die Gefahr von Erbstreitigkeiten unter den Angehörigen zu minimieren und unnötig hohe Steuerbelastungen für Ihre Vermögensnachfolger zu vermeiden.
Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer unterstützen wir dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und vertreten Sie gegenüber Miterben, Behörden und vor Gericht.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Seybold
Senator h.c.
Kapellenweg 1
83703 Gmund
Telefon: +49 8022 66 07 113